Sollzins-Effektivzins-Rechner

Wer eine Immobilie erwerben und finanzieren will, vergleicht die Angebote verschiedener Banken. Dabei fallen immer wieder zwei Begriffe auf: Sollzins und Effektivzins. Mit dem Sollzins-Effektivzins-Rechner können Sie mit Eingabe des Sollzinssatzes sowie einiger weiterer Angaben den effektiven Jahreszins ausrechnen lassen – oder umgekehrt. So werden Angebote leichter vergleichbar.
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Die meisten Immobilienkäufer oder Bauherren können den Erwerb ihres neuen Eigenheims nicht mit eigenen Mitteln bestreiten, sondern müssen ein Hypothekendarlehen bei einer Bank aufnehmen. Dabei ist es ratsam, die Angebote verschiedener Kreditinstitute zu vergleichen. Das ist gar nicht so einfach, denn der Laie wird mit verschiedenen Begrifflichkeiten konfrontiert, die er nicht ohne weiteres versteht. Zum Beispiel mit dem Sollzins und dem Effektivzins. Beide Zinssätze unterscheiden sich. Um die Darlehensangebote verschiedener Banken vergleichbar zu machen, muss ein einheitlicher Vergleichsmaßstab angewendet werden. Hier hilft der Sollzins-Effektivzins-Rechner. Mit ihm lässt sich zum Beispiel mit der Eingabe des Sollzinssatzes und einiger weiterer Angaben zum Darlehen der Effektivzins berechnen. Und der eignet sich ideal, um Angebote miteinander zu vergleichen.

Sollzins: Was ist das?

Wer ein Annuitätendarlehen aufnimmt, muss nicht nur den Kreditbetrag tilgen, sondern seiner Bank auch Zinsen zahlen. Der Zinssatz, den die Bank berechnet, ist der Sollzinssatz. In diesem Zinssatz, der früher Nominalzins hieß, sind aber keine weiteren Kosten wie etwa Gebühren enthalten. Diese kann die Bank zusätzlich zu den Zinsen erheben. Damit eignet sich der Sollzins nicht besonders gut für einen Anbieter-Vergleich. Denn die Hypothek mit dem niedrigsten Sollzinssatz kann teurer sein als das mit einem höheren. Zumindest wenn für letzteres geringere weitere Kosten anfallen.
Was ist der Effektivzins? Im Gegensatz zum Sollzinssatz sind beim Effektivzins auch weitere Kosten mit eingerechnet, wie zum Beispiel Gebühren. Reine Bearbeitungsgebühren alleine für die Kreditvergabe dürfen Banken zwar nicht mehr verlangen. Aber eine Gebühr dafür, dass ein Kunde zum Beispiel einen höheren anfänglichen Tilgungssatz wünscht, ist zulässig.
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Aber auch der Zeitpunkt, wann eine Kreditrate fällig ist, und wie Zins und Tilgung verrechnet werden, beeinflusst den Effektivzins: Denn dieser bezeichnet den Jahreszins, der für eine Baufinanzierung anfällt, wobei bei der Effektivzinsberechnung so gerechnet wird, dass die Zinsen für ein Jahr nach Ablauf dieses Jahres fällig werden. Ein Beispiel: Ein Bankkunde schließt ein Darlehen über einen Kreditbetrag von 10.000 Euro zu einem Zinssatz von zwei Prozent ab. Würde er nach einem Jahr seiner Bank die Zinsen – in diesem Fall 200 Euro – zahlen, so betrügen beide Zinsarten genau zwei Prozent, sofern keine weiteren Gebühren anfielen. In der Praxis wird die Bank aber in der Regel häufiger als einmal jährlich Raten berechnen, und das beeinflusst den Effektivzinssatz.
Ist im obigen Beispiel mit der Bank vereinbart, dass bereits nach einem halben Jahr eine Zinszahlung in Höhe von 100 Euro fällig ist, so stellt diese unterjährige Zinszahlung einen Nachteil für den Kunden dar. Denn durch die Zahlung der 100 Euro stehen ihm von den ursprünglich geliehenen 10.000 Euro theoretisch nur noch 9.900 Euro zur Verfügung. Um wieder über die volle Darlehenssumme verfügen zu können, müsste er sich weitere 100 Euro zu einem Zinssatz von Prozent jährlich – hier also einem Prozent für ein halbes Jahr oder einem Euro – leihen. Folge: Am Ende des Jahres hätte er 201 statt 200 Euro Zinsen gezahlt. Der Effektivzins betrüge in diesem Beispiel also exakt 2,005, gerundet 2,01 Prozent. Dieser Nachteil wird bei der Berechnung dieses Zinssatzes berücksichtigt.

In der Praxis werden übrigens zumeist monatliche Raten vereinbart, in einigen Fällen, wie zum Beispiel für manche KfW-Darlehen, vierteljährliche Raten.

Welche Kosten werden beim Effektivzinssatz nicht berücksichtigt

Doch auch beim Effektivzinssatz sind noch nicht alle Kosten eines Darlehens berücksichtigt. Zu diesen nicht berücksichtigten Kosten zählen:
Übrigens: Ist die Zinshöhe nicht für die gesamte Laufzeit eines Kredits, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, muss der effektive Jahreszins von der Bank als „anfänglicher effektiver Jahreszins“ ausgewiesen werden.

Worauf ist beim Vergleich verschiedener Darlehensangebote zu achten

Beim Vergleich verschiedener Darlehen ist grundsätzlich der Effektivzins als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Er ist per gesetzliche Definition derjenige Zinssatz, der verschiedene Darlehen mit gleicher Laufzeit für den Verbraucher vergleichbar machen soll. Deshalb sollten niemals gemischte Vergleiche zwischen Soll- und Effektivzinsangeboten gemacht werden – sie haben keinen Aussagewert.

Fazit: Preisvergleich kann lohnen

Der Sollzins-Effektivzins-Rechner liefert erste Anhaltspunkte, ob ein Darlehensangebot wirklich attraktiv ist. Neben dem für den Kreditvergleich maßgeblichen Effektivzins sollten zusätzlich aber auch diejenigen Kosten berücksichtigt werden, die nicht in diesen Zinssatz einfließen.

Wer also beispielsweise einen Neubau finanzieren will, und das Datum der Fertigstellung noch nicht kennt, sollte sich bei zwei Angeboten mit identischem Effektivzins für dasjenige entscheiden, das für den längeren Zeitraum keine Bereitstellungszinsen vorsieht. Auch niedrigere laufende Kosten für die Kontoführung können ausschlaggebend dafür sein, sich bei gleichem Effektivzins für dieses Angebot zu entscheiden.
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